BEGLAUBIGTE
ÜBERSETZUNG

Damit beglaubigte Übersetzungen in Spanien als solche anerkannt werden, müssen sie über die im BOE (spanisches Amtsblatt) festgelegte Standardzertifizierung sowie den Stempel und die Unterschrift des zuständigen beeidigten Übersetzers verfügen. Dadurch werden diese Übersetzungen zu offiziellen Dokumenten mit der gleichen Gültigkeit wie das Originaldokument. Mit der Beglaubigung bescheinigt der beeidigte Übersetzer, dass die von ihm angefertigte Übersetzung das Dokument in einer anderen Sprache originalgetreu wiedergibt.

Vor Kurzem hat sich eine Besonderheit in Bezug auf diese Art von Dokumenten geändert: Bisher waren sie ausschließlich in physischer Form (d. h. auf Papier) gültig, wenngleich kein Stempelpapier erforderlich war. Heute sind beglaubigte Übersetzungen auch in digitaler Form zulässig, sofern sie die digitale Unterschrift des/der beeidigten Übersetzers/Übersetzerin tragen.


ZERTIFIZIERUNG

Eine beglaubigte Übersetzung hat die gleiche Gültigkeit wie das Originaldokument.