BEGLAUBIGTE
ÜBERSETZUNG


BEEIDIGTER ÜBERSETZER
Der Übersetzer hat die Aufgabe, das übersetzte Dokument zu beglaubigen.

Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen beeidigten Übersetzer von einer Fremdsprache in die Landessprache oder umgekehrt übersetzt. Der entsprechende Titel wird dabei in Deutschland von der jeweils zuständigen Behörde des Bundeslands vergeben. In Spanien obliegt diese Aufgabe dem Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación). Ein Übersetzer muss beeidigt sein, um Übersetzungen beglaubigen zu können. Beeidigte Übersetzer dürfen nur in dem Sprachpaar Übersetzungen beeidigen, für das sie die Zulassung haben.
Beglaubigte Übersetzungen werden hauptsächlich in öffentlichen und administrativen Einrichtungen benötigt, z. B. in Ministerien, Gerichten, akademischen Einrichtungen, Behörden usw.
Damit beglaubigte Übersetzungen in Spanien als solche anerkannt werden, müssen sie über die im BOE (spanisches Amtsblatt) festgelegte Standardzertifizierung sowie den Stempel und die Unterschrift des zuständigen beeidigten Übersetzers verfügen. Dadurch werden diese Übersetzungen zu offiziellen Dokumenten mit der gleichen Gültigkeit wie das Originaldokument. Mit der Beglaubigung bescheinigt der beeidigte Übersetzer, dass die von ihm angefertigte Übersetzung das Dokument in einer anderen Sprache originalgetreu wiedergibt.
Vor Kurzem hat sich eine Besonderheit in Bezug auf diese Art von Dokumenten geändert: Bisher waren sie ausschließlich in physischer Form (d. h. auf Papier) gültig, wenngleich kein Stempelpapier erforderlich war. Heute sind beglaubigte Übersetzungen auch in digitaler Form zulässig, sofern sie die digitale Unterschrift des/der beeidigten Übersetzers/Übersetzerin tragen.
