BEGLAUBIGTE
ÜBERSETZUNG


BEEIDIGTER ÜBERSETZER
Der Übersetzer hat die Aufgabe, das übersetzte Dokument zu beglaubigen.

Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen beeidigten Übersetzer von einer Fremdsprache in die Landessprache oder umgekehrt übersetzt. Der entsprechende Titel wird dabei in Deutschland von der jeweils zuständigen Behörde des Bundeslands vergeben. In Spanien obliegt diese Aufgabe dem Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación). Ein Übersetzer muss beeidigt sein, um Übersetzungen beglaubigen zu können. Beeidigte Übersetzer dürfen nur in dem Sprachpaar Übersetzungen beeidigen, für das sie die Zulassung haben.
Beglaubigte Übersetzungen werden hauptsächlich in öffentlichen und administrativen Einrichtungen benötigt, z. B. in Ministerien, Gerichten, akademischen Einrichtungen, Behörden usw.
Damit beglaubigte Übersetzungen in Spanien als solche anerkannt werden, müssen sie über die im BOE (spanisches Amtsblatt) festgelegte Standardzertifizierung sowie den Stempel und die Unterschrift des zuständigen beeidigten Übersetzers verfügen. Dadurch werden diese Übersetzungen zu offiziellen Dokumenten mit der gleichen Gültigkeit wie das Originaldokument. Mit der Beglaubigung bescheinigt der beeidigte Übersetzer, dass die von ihm angefertigte Übersetzung das Dokument in einer anderen Sprache originalgetreu wiedergibt.
Eine weitere Besonderheit dieser Art von Dokumenten ist, dass sie ausschließlich in physischer Form (d. h. auf Papier) gültig sind, jedoch nicht auf Stempelpapier vorgelegt werden müssen. In unserem digitalen Zeitalter besteht zudem die Möglichkeit, diese Art von Dokumenten zu scannen, um sie als elektronische Formulare bzw. Versionen vorzulegen. Als offizielle Version gilt jedoch in jedem Fall das physische Dokument.

